ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für Doula-Begleitungen, Einzelsitzungen, Kurse, Kreise & Workshops von Lisa Anna Eichenberger
LIEBE WERDENDE ELTERN
Transparenz und Vertrauen sind mir ein wichtiges Gut. Dazu gehört für mich auch eine klare Regelung zu unserer Zusammenarbeit. Die wichtigen Punkte, auf die ich dich aufmerksam machen möchte, sind unten aufgeführt. Deren gegenseitige Übereinstimmung ist mir wichtig und ich bitte euch, wenn du ihr einem Punkt nicht einverstanden seid, mich zu informieren. Ansonsten gehe ich davon aus, dass ihr diese geltenden Rahmenbedingungen bei Anmeldung zu einer Einzelsitzung oder einem Kurs/ Kreis akzeptiert.
KOMPETENZREGELUNG
Die Doula unterstützt während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, ohne medizinische oder therapeutische Aufgaben zu übernehmen. Sie trifft keine Entscheidungen, stellt auf Wunsch evidenzbasierte Informationen bereit und ist keine medizinische Fachkraft.
Klinische Aufgaben wie Blutdruckmessung, Muttermundkontrolle oder fetale Überwachung sowie medizinische Diagnosen oder Therapien sind Aufgabe von Hebammen, Gynäkolog:innen oder anderen Fachpersonen. Die Verantwortung für medizinische Entscheidungen liegt bei diesen und der Klientin.
Die Doula gibt keine medizinischen oder therapeutischen Ratschläge, außer sie ist entsprechend ausgebildet. Ihre Inputs ersetzen keine medizinische Beratung, und es obliegt der Klientin, bei Unsicherheiten Fachleute zu konsultieren.
Die Doula trägt keine Verantwortung oder Haftung für medizinische Entscheidungen, den Verlauf oder die Art der Geburt. Sie ersetzt weder Ärzt:innen noch Hebammen.
LEISTUNGEN
Die Dienstleistung der Doula ist auf die Bedürfnisse der Frau / der Eltern abgestimmt. Die Doula bietet die gemäss Vertrag festgehaltenen Leistungen.
NICHT-ERFOLGEN DER AUFTRAGSERTEILUNG
Sollte es nach dem Kennenlernen zu keinem Vertrags-Abschluss kommen, wird das Kennenlern-Gespräch in Rechnung gestellt. (140 CHF/Stunde, zzgl. zusätzliche Kosten wie z.B. Fahrspesen
MEDIZINISCHE INTERVENTIONEN
Die Doula übt keine medizinischen Tätigkeiten aus und begleitet keine Allein-Geburten.
BACKUP DOULA
Die Doula arbeitet mit einer Backup-Doula zusammen, die sie bei Krankheit, Unfall oder an festgelegten Tagen während der Pikettzeit vertritt. Fixe Abwesenheitstage sowie die Kontaktdaten der Backup-Doula werden den Eltern bei Vertragsbeginn mitgeteilt.
Ein kostenfreies Telefongespräch (max. 30 Minuten) zum Kennenlernen der Backup-Doula ist möglich. Ein persönliches Treffen wird zum Stundentarif verrechnet. Bei Zustimmung der Eltern übermittelt die Doula vertraulich alle relevanten Gesprächsunterlagen.
Die Eltern haben die Möglichkeit auf die Backup-Doula verzichten.
GEBURTEN DIE MEHR ALS 24H DAUERN
Bei einer Geburt, die sich über mehrere Stunden oder Tage erstreckt, wird die Doula nach Absprache mit der Gebärenden nicht durchgehend anwesend sein. Dauert die Geburt länger als 24 Stunden, kann die Doula nach eigenem Ermessen eine geplante Backup-Doula als Ablösung hinzuziehen.
Die Doula nimmt sich kurze Pausen für Mahlzeiten, längere Pausen werden gemeinsam mit den werdenden Eltern abgestimmt.
Biel/ Bienne, 27. April 2025